Allgemeine Geschäftsbedigungen
für die Erbringung von Dienstleistungen von Svenja Stache, Turm Loft, Thierach 26, 96472 Rödental, E-Mail: info@svenjastache.de (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber seinen Kunden (nachfolgend„Auftraggeber“)
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zur Vermietung desStudios "Turmloft" sowie der zugehörigen Ausstattung und Einrichtungen an Mieter:innen(nachfolgend „AG“ genannt).
1.2 Abweichende Bedingungen des AG gelten nur, wenn sie von Turmloft ausdrücklich undschriftlich bestätigt wurden.
1.3 Die Vermietung erfolgt ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen.
§ 2 Vertragsabschluss, Buchung und Preise
2.1 Der Vertrag kommt durch die Onlinebuchung über die Website von Turmloft zustande.
2.2 Mit Abschluss der Buchung erkennt der AG diese AGB in der jeweils aktuellen Fassung an.
2.3 Der Mietpreis richtet sich nach der zum Zeitpunkt der Buchung geltenden Preisliste bzw. einemindividuellen schriftlichen Angebot.
2.4 Die Zahlung erfolgt im Voraus per Online-Zahlung. Nach erfolgter Zahlung erhält der AGautomatisch eine Rechnung per E-Mail.
§ 3 Nutzung der Räumlichkeiten
3.1 Die Mieträume dürfen ausschließlich zu den vereinbarten Zwecken (Fotografie, Events,Workshops etc.) genutzt werden. Die Nutzung der Räume muss wahrheitsgemäß angegebenwerden (private Nutzung/ kommerzielle Nutzung) Anderenfalls behält sich Turmloft das Rechtvor die unterschlagenen Kosten nachträglich in Rechnung zu stellen.
3.2 Eine Untervermietung oder gewerbliche Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlicherZustimmung von Turmloft gestattet.
3.3 Der AG hat die gemieteten Räume und Gegenstände sorgsam zu behandeln und sie imursprünglichen Zustand nach Vertragsende zurückzugeben.
3.4 Der Zugang erfolgt über eine Schlüsselbox. Die Zugangsdaten werden rechtzeitig mitgeteilt.Die Schlüssel sind am Ende der Mietzeit und nach dem ALLE Türen zugeschlossen wurdenwieder ordnungsgemäß in die Box zurückzulegen. Turmloft behält sich das Recht vor, Schädendie auf Grund von unverschlossenen Türen zustande gekommen sind dem AG in voller Höhe inRechnung zu stellen.
3.5 Turmloft weist darauf hin, dass die Räumlichkeiten nicht schallisoliert sind und daher nicht dieBedingungen eines Tonstudios erfüllen. Trotz aller Bemühungen zur Reduktion vonUmgebungsgeräuschen kann keine Gewähr für eine störungsfreie Tonaufnahme übernommenwerden.
3.6 Leistungsort für alle durch Turmloft zu erbringenden Leistungen ist das Studio in 96450 Coburg, Mühlenweg 6. Der AG ist verpflichtet, sich bei Mietbeginn von der ordnungsgemäßen Beschaffenheit der Räumlichkeiten, des Mobiliars sowie der technischen Ausstattung zu überzeugen. Etwaige Mängel sind unverzüglich zu Beginn der Mietzeit anzuzeigen. Erfolgt keine solche Mitteilung, gelten Räume und Ausstattung als mangelfrei übernommen.
§ 4 Aufzugnutzung
4.1 Der im Gebäude befindliche Lastenaufzug darf ausschließlich zum Transport von Gegenständengenutzt werden.
4.2 Eine Nutzung des Aufzugs zur Personenbeförderung ist ausdrücklich untersagt.
§ 5 Ausstattung, Technik und besondere Nutzungsbedingungen
5.1 Es dürfen ausschließlich die durch Turmloft bereitgestellten technischen Geräte verwendetwerden.
5.2 Schränke mit Technikinhalt dürfen weder geöffnet noch verschoben werden.
5.3 Möbel und sonstige Gegenstände dürfen nicht auf der Hohlkehle bewegt oder geschobenwerden, um Beschädigungen zu vermeiden.
5.4 Eigene technische Geräte dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung eingesetztwerden.
5.5 Besondere Effekte wie Feuer, Wasser, Nebel oder Pyrotechnik müssen im Vorausangemeldet und genehmigt werden.
5.6 Der Einsatz oder die Mitführung von Tieren im Rahmen einer Produktion ist vorab bei Turmloft anzumelden – entweder schriftlich oder telefonisch. Turmloft behält sich das Recht vor, die Anwesenheit von Tieren abzulehnen. Während der Mietzeit trägt der AG die volleVerantwortung für die Tiere und hat sicherzustellen, dass diese unter Kontrolle bleiben – idealerweise an der Leine. Entstehende Schäden an Räumen, Ausstattung oder Technik, die durchTiere verursacht werden, werden dem AG in voller Höhe in Rechnung gestellt.
§ 6 Zusatzleistungen und Infrastruktur
6.1 Die Nutzung von WLAN, Klimaanlage, Heizung sowie der voll ausgestatteten Küche ist imMietpreis enthalten.
6.2 Der Betrieb von Musik ist ausschließlich unter Berücksichtigung gesetzlicherLärmschutzregelungen gestattet.
6.3 Vor dem Studio stehen kostenfreie Parkplätze zur Verfügung.
7. Vertraulichkeit und Datenschutz
7.1 Der Auftragnehmer wird alle ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag zur Kenntnis gelangendenVorgänge streng vertraulich behandeln. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflichtsämtlichen Angestellten und / oder Dritten, die Zugang zu den vertragsgegenständlichen Informationenhaben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrageshinaus.
7.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Durchführung des Auftrags sämtlichedatenschutzrechtlichen Vorschriften – insbesondere die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung unddes Bundesdatenschutzgesetzes – einzuhalten.
7.3 Turmloft ist mit einer modernen Klimaanlage ausgestattet, die sowohl zum Kühlen als auch zum Heizen genutzt werden kann. Die Steuerung erfolgt grundsätzlich durch Turmloft. Sollte der AG außerhalb der üblichen Nutzung eine besondere Temperaturregelung wünschen, behält sich Turmloft vor, daraus resultierende Mehrkosten gesondert in Rechnung zu stellen.
§ 7 Sorgfaltspflichten des AG
7.1 In sämtlichen Räumlichkeiten gilt ein uneingeschränktes Rauchverbot.
7.2 Der AG ist verpflichtet, während der Mietzeit auftretende Schäden unverzüglich schriftlichan Turmloft zu melden.
7.3 Für durch den AG, dessen Gäste oder Mitwirkende verursachte Schäden haftet der AG invollem Umfang.
7.4 Reparaturen, die infolge unsachgemäßer Nutzung erforderlich werden, trägt der AG.
7.5 Der AG haftet auch für den Verlust von eingebrachten Gegenständen. Eine Aufsichtspflichtseitens Turmloft besteht nicht.
7.6 Die Wände und der Boden wird kostenpflichtig auf seine ursprüngliche Farbe zurück gestrichen, falls der Boden stark verschmutzt ist und ein Säubern nicht möglich ist, oder es keine anderen Absprachen zwischen Turmloft und dem AG gibt. Sollten durch die Produktion Gebrauchsspuren entstehen, werden diese dem AG in Rechnung gestellt.
7.6 ALLE elektronischen Geräte sind vor Verlassen der Räumlichkeiten auszuschalten. Sollte es zu Schäden durch angelassene Geräte kommen trägt der AG die kompletten Kosten.
§ 8 Versicherungspflicht
8.1 Der AG ist verpflichtet, eine geeignete Haftpflichtversicherung abzuschließen, die Schäden ander Mietsache sowie an Dritten während der Nutzung ausreichend abdeckt.
8.2 Auf Verlangen ist Turmloft ein Versicherungsnachweis vorzulegen.
§ 9 Haftung von Turmloft
8.1 Turmloft haftet nicht für Schäden, die durch Ausfall, Störung oder technische Defekte derMietsache entstehen.
8.2 Ein Rücktrittsrecht, Minderungsansprüche oder Zurückbehaltungsrechte bestehen in diesem Fallnicht.
8.3 Turmloft haftet nicht für den Verlust persönlicher Gegenstände des AG oder seinerMitwirkenden.
§ 10 Zahlungsbedingungen
10.1 Alle Zahlungen sind ohne Abzug sofort nach Rechnungsdatum auf das angegebene Konto zuüberweisen.
10.2 Rechnungen gelten als anerkannt, wenn ihnen nicht innerhalb von fünf Tagen schriftlichwidersprochen wird.
§ 11 Vertragsbeendigung, Rücktritt und Stornierung
11. 1 Turmloft ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen – insbesonderebei Gefährdung der Betriebssicherheit, Verstoß gegen Vertragsbedingungen oderZahlungsunfähigkeit des AG.
11. 2 Eine Kündigung bedarf einer vorherigen Abmahnung mit Fristsetzung, es sei denn es liegt eingravierender Verstoß vor.
11. 3 Stornierungsbedingungen:
– bis 30 Tage vor Mietbeginn: kostenfrei
– bis 4 Tage vor Mietbeginn: 50 % der Mietkosten
– ab 3 Tage vor Mietbeginn: 100 % der Mietkosten
Turmloft bemüht sich bei Stornierung um eine Ersatzbelegung, um die Stornogebühren ggf. zureduzieren.
§ 12 Erfüllungsort, Gerichtsstand und salvatorische Klausel
12.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Coburg.
12.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit derübrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt eineRegelung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
Stand: Mai 2025